1. Anfangs 2007 erteilte die Gemeinde Ochlenberg dem Beschwerdeführer die Bauund das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Ausnahmebewilligung für die Teilsanierung des Bauernhaues Nr. X.________ im Weiler D.________ in der Gemeinde Ochlenberg. Die Bewilligung vom 7. Februar 2007 hatte den Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit im ehemaligen Ökonomieteil des bestehenden Bauernhauses und den Einbau einer Heizung zum Gegenstand. Am 24. März 2014 nahm die Gemeinde eine Bauabnahme und Baukontrolle vor. Sie stellte folgende Abweichungen zu den bewilligten Plänen fest: 2