43 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21) 21 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 22. Januar 2015 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'600.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung