c) Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Hotel Bellevue Palace Immobilien AG haben mittels einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit der Einwohnergemeinde Bern ein öffentliches Weg- und Benutzungsrecht eingeräumt, das die Bundesterrasse betrifft. Gemäss dem entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag hat die Öffentlichkeit ein freies Benutzungsrecht der Bundesterrasse im Rahmen der Zweckbestimmung. Die Beschwerdegegnerin behält sich allerdings in Ziff.