a) Das Bauprojekt sieht vor, auf der Ost- und der Westseite der Bundesterrasse versenkbare Bodenrollgitter zu installieren, in den beiden Durchgängen zwischen dem Parlamentsgebäude und den Bundeshäusern versenkbare Poller und schmiedeeiserne Tore zu erstellen und beim Zugang zur Vannazhalde ein Tor zu errichten. Diese Installationen sollen es ermöglichen, die Bundesterrasse bei Bedarf vorübergehend zu schliessen.37 Die Beschwerdeführerin rügt, diese Absperranlagen widersprächen einem öffentlichen Wegrecht, das die Eidgenossenschaft der Stadt Bern mittels eines Dienstbarkeitsvertrages eingeräumt habe.