e) Soweit die Beschwerdeführerin die angeblich in einer späteren Phase geplante Beseitigung von Bäumen entlang der Bundesgasse rügt, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten, da diese Bäume und die Bundesgasse nicht vom hier umstrittenen Bauvorhaben umfasst sind. 18 6. Öffentliches Wegrecht