Diese überwiegen die Interessen am Erhalt des bestehenden Baumbestandes. Die bestehenden Bäume haben keine spezielle ökologische Bedeutung und die Durchgrünung der Stadt wird nur unwesentlich verringert, da die Bäume zu einem grossen Teil ersetzt werden und die Parterres in den Ehrenhöfen auch künftig befpflanzt sein werden. Die Vorinstanz hat daher zu Recht das Bauvorhaben, das die Beseitigung der bestehenden Bäume vorsieht, bewilligt.