d) Die Vorinstanz hat gestützt auf eine positive Beurteilung von Stadtgrün Bern ein überwiegendes Interesse an der Beseitigung der Bäume bejaht und die Beseitigung bewilligt. Sie hielt zur Begründung fest, die Umgestaltung des Aussenraumes werte die denkmalgeschützten Bauten auf und es werde eine qualitativ hochstehende Neu- und Ersatzpflanzung erstellt. Diese Beurteilung überzeugt: Wie in Erwägung 3 dargestellt, klärt das Weglassen von Bäumen im Ehrenhof West den Stellenwert des Hofes und stärkt die Präsenz des denkmalgeschützten Gebäudes.