Gehölze sind in einem von Stadtgrün Bern erstellten Hinweisinventar festgehalten (Art. 4 Abs. 3 und Art. 7 Abs. 3 BSchR). Die fachliche Beurteilung der Fällungsgesuche obliegt Stadtgrün Bern (Art. 7 ff. BSchR). c) Die vorliegend umstrittenen Bäume auf der Bundesterrasse und im Ehrenhof West sind nicht im Inventar der besonders schutzwürdigen Bäume aufgeführt. Da sie sich aber in der Baumschutzzone A befinden und ihr Stammumfang unbestrittenermassen mindestens 30 cm beträgt, ist ihre Beseitigung nur zulässig, wenn einer der genannten Bewilligungsgründe vorliegt.