Eine Bewilligung wird erteilt, wenn sich die Beseitigung des Baumes aufgrund seines Gesundheitszustandes als notwendig erweist, mit der Erhaltung eine wesentliche Gefahr für Menschen oder Sachen verbunden wäre, die Beseitigung eine Pflegemassnahme für den umstehenden Baumbestand darstellt, Wohnräume durch Schattenwurf, Feuchtigkeit oder andere Auswirkungen erheblich beeinträchtigt werden oder andere eindeutig überwiegende öffentliche oder private Interessen die Beseitigung des Baumes erfordern. Im Rahmen der Interessenabwägung ist namentlich der Wert des zur Beseitigung beantragten Baumes für