d) Die Denkmalpflege der Stadt Bern kam im vorinstanzlichen Verfahren zum Schluss, aus fachlicher Sicht könne von einer erheblichen Beeinträchtigung keine Rede sein. Das Bauprojekt sehe zwar im Bereich der Bepflanzung eine deutliche Veränderung zum Ist- Zustand vor, diese stelle jedoch keine Beeinträchtigung dar. Es bestehe daher keine Veranlassung, eine Stellungnahme der EKD oder der ENHK einzuholen. Gestützt darauf verzichtete der Regierungsstatthalter auf eine Begutachtung durch eine der genannten Kommissionen. Dies ist nicht zu beanstanden: Eine erhebliche Beeinträchtigung der geschützten Bauten durch die geplante Umgebungsgestaltung ist nicht zu befürchten, im Gegenteil.