Zudem soll die Höhe der neuen Bäume einheitlich begrenzt werden, um Rücksicht auf die sogenannten Bundesratsbalkone zu nehmen.30 Durch diese Massnahmen wird das Bundeshausensemble wieder stärker in Erscheinung treten und die städtebaulich wichtigen Südfassaden betont. Daher führt auch die Beseitigung des bestehenden Baumbestandes auf der Bundesterrasse und die Pflanzung neuer, anders angeordneter Bäume nicht zu einer Beeinträchtigung der geschützten Baudenkmäler, sondern zu deren Aufwertung. Die Vorinstanz hat daher zu Recht eine Verletzung der Denkmal- oder Altstadtschutzbestimmungen verneint. 4. Gutachten der EKD / ENHK