e) Die städtische Denkmalpflege kam im vorinstanzlichen Verfahren zum Schluss, die Neukonzeption der Umgebungsgestaltung biete die Möglichkeit, die Gestaltung im Rahmen einer Gesamtsicht zu überarbeiten und die Umgebung wie auch die Bauten dadurch aufzuwerten. Die Erneuerung der Umgebungsgestaltung sei aus denkmalpflegerischer Sicht zu begrüssen. Zur Bepflanzung hält die Denkmalpflege fest, historisch belegt sei die Einteilung der beiden Ehrenhöfe in bepflanzte und befestigte Flächen, die Gestaltung der Bepflanzung habe sich aber über die Jahrzehnte hinweg wesentlich geändert.