Betreffend die Bundeshausanlage verweist das Verzeichnis nur darauf, dass die Bauten im Schweizerischen Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS- Inventar) enthalten sind. Dieses Inventar listet jene Kulturgüter auf, für die das KSG22 gilt, welches die Sicherung und den Schutz von Kulturgütern gegen schädigende Auswirkungen in Krisensituationen bezweckt. Das KGS-Inventar begründet aber keine qualifizierte Rücksichtspflicht gemäss Art. 6 NHG.23 c) Das ISOS umschreibt die drei Bauten bzw. die Bundeshausgruppe wie folgt24: