"obere Altstadt" und sind im Bauinventar der Stadt Bern verzeichnet. Sie gelten daher gemäss Art. 76 Abs. 3 BO18 als schützenswerte Baudenkmäler. Sie sind zudem Teil der Berner Altstadt, die zum UNESCO-Weltkulturgut gehört.19 Die drei Bauten sind auch im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS), in dem die Stadt Bern als Ortsbild von nationaler Bedeutung verzeichnet ist20, als Einzelobjekte erwähnt.21 Das Parlamentsgebäude und die beiden Bundeshäuser geniessen daher einen hohen Schutz.