Andererseits war er im Zeitpunkt der Beurteilung des Vorhabens durch die Denkmalpflege nicht mehr als Bauberater bei der Denkmalpflege tätig. Im Übrigen geben die Vertreter der Denkmalpflege im Baubewilligungsverfahren nur eine fachliche Stellungnahme ab, entscheiden aber nicht selbst über die Erteilung der Baubewilligung. Es ist daher zulässig und auch sinnvoll, wenn Vertreter der Denkmalpflege die Bauherrschaft bereits bei der Ausarbeitung eines Projekts beraten, so dass den denkmalpflegerischen Anliegen rechtzeitig und besser Rechnung getragen werden kann. 3. Denkmalschutz