__, Mitglied der Wettbewerbs-Jury gewesen sei, die das dem Bauvorhaben zu Grunde liegende Projekt ausgewählt habe. Wenn eine Amtsstelle bei der Beurteilung und Auswahl eines Projektes beteiligt sei, könne die gleiche Amtsstelle später nicht eine unabhängige Beurteilung vornehmen. 5 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10.12.1907 (SR 210). 6 Vorakten, p. 313 und p. 392 6