Die bestehende Bepflanzung selbst habe keinen Denkmalwert und sei auch nicht historisch, sondern erst bei einem Umbau in den 1980er-Jahren entstanden. Die Stadt Bern weist weiter darauf hin, dass die Denkmalpflege eine kantonale Aufgabe sei, auch wenn ein Objekt in einem nationalen Inventar inventarisiert sei, und die Kompetenz zur denkmalpflegerischen Beurteilung von Bauvorhaben auf dem Gebiet der Stadt Bern der städtischen Denkmalpflege obliege. Der Beizug der EDK sei nur erforderlich, wenn die zuständige Denkmalpflegebehörde eine Beeinträchtigung eines Denkmals befürchte. Dies sei hier klarerweise nicht der Fall.