Beides liege hier vor, da der Aussenraum eines der wichtigsten Gebäudekomplexe der Schweiz neu gestaltet und aufgewertet werden solle. Um eine herausragende Lösung für die Gestaltung und Ersatzpflanzung zu erhalten, sei ein aufwändiges Wettbewerbsverfahren durchgeführt worden. Die geplante Neugestaltung führe nicht zu einer Beeinträchtigung der Baudenkmäler. Die bestehende Bepflanzung selbst habe keinen Denkmalwert und sei auch nicht historisch, sondern erst bei einem Umbau in den 1980er-Jahren entstanden.