Da sowohl die ganze Berner Altstadt als auch das Bundeshaus im ISOS und im "Verzeichnis der Denkmäler, Ensembles und archäologischen Stätten von nationaler Bedeutung" inventarisiert seien und die Erhaltung und Pflege des Bundeshauses und dessen Umgebung eine Bundesaufgabe sei, sei zwingend ein Gutachten der EKD oder der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK einzuholen. Es sei nicht zulässig, das Vorhaben nur durch die städtische Denkmalpflege beurteilen zu lassen, wie dies die Vorinstanz getan habe.