Diese Neugestaltung und insbesondere die Fällung der bestehenden Bäume beeinträchtige das denkmalgeschützte Bundeshaus, das aufgrund seiner herausragenden kulturhistorischen und politischen Bedeutung einen besonderen Schutzbedarf geniesse. Da sowohl die ganze Berner Altstadt als auch das Bundeshaus im ISOS und im "Verzeichnis der Denkmäler, Ensembles und archäologischen Stätten von nationaler Bedeutung" inventarisiert seien und die Erhaltung und Pflege des Bundeshauses und dessen Umgebung eine Bundesaufgabe sei, sei zwingend ein Gutachten der EKD oder der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK einzuholen.