Die in den Vorhöfen der Bundeshäuser West und Ost anstelle von Bäumen geplanten plastisch-geometrischen Grünkörper aus hüfthoch geschnittenen Buchenpflanzen seien ahistorisch. Diese Neugestaltung und insbesondere die Fällung der bestehenden Bäume beeinträchtige das denkmalgeschützte Bundeshaus, das aufgrund seiner herausragenden kulturhistorischen und politischen Bedeutung einen besonderen Schutzbedarf geniesse.