Die Beschwerdeführerin macht insbesondere geltend, die geplante Fällung von Bäumen im Vorhof des Bundeshauses West und auf der Bundesterrasse verstosse gegen das Baumschutzreglement der Stadt Bern, da kein öffentliches Interesse bestehe, welches das Interesse am Erhalt der Bäume überwiege. Die in den Vorhöfen der Bundeshäuser West und Ost anstelle von Bäumen geplanten plastisch-geometrischen Grünkörper aus hüfthoch geschnittenen Buchenpflanzen seien ahistorisch.