2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 19. Februar 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 22. Januar 2015 und die Erteilung des Bauabschlages, eventualiter die Einholung eines Gutachtens der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD). Die Beschwerdeführerin macht insbesondere geltend, die geplante Fällung von Bäumen im Vorhof des Bundeshauses West und auf der Bundesterrasse verstosse gegen das Baumschutzreglement der Stadt Bern, da kein öffentliches Interesse bestehe, welches das Interesse am Erhalt der Bäume überwiege.