Für die Dienstleistungen, die vor dem 1. Januar 2014 vorgenommen wurden, sind das Gebührenreglement 2010 und der Gebührentarif 2010 massgebend. Ein Vergleich der beiden gesetzlichen Grundlagen ergibt allerdings, dass die darin enthaltenen Bemessungsgrundsätze und Gebühren soweit es das Baubewilligungsverfahren betrifft, identisch sind. Für die Bemessung der Gebühren ändert sich im Ergebnis nichts. Die