Am 20. Juli 2011 habe er ein Schreiben der Gemeinde mit der Auflistung der Mängel erhalten. In diesem Schreiben sei sinngemäss festgehalten, dass das Gesuch als zurückgezogen gelte, wenn die Mängel nicht innert drei Monaten bereinigt und das Gesuch erneut eingereicht werde. Aus persönlichen Gründen habe er auf die Einreichung eines Baugesuchs verzichtet. Es sei daher kein Baugesuch hängig gewesen und es habe auch nie eine Publikation gegeben.