a) Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe beabsichtigt, auf seinem Grundstück ein Einfamilienhaus zu erstellen. Aufgrund von Vorabklärungen bei der Bauverwaltung habe er am 22. Juni 2011 die kompletten Unterlagen für sein Bauvorhaben eingereicht. In der Folge habe er weder eine Eingangsbestätigung noch eine Rückmeldung erhalten. Als er am 15. Juli 2011 persönlich nachgefragt habe, seien verschiedene Mängel moniert und ihm die kompletten Unterlagen ausgehändigt worden mit dem Bescheid, diese müssten für eine definitive Eingabe ergänzt werden. Am 20. Juli 2011 habe er ein Schreiben der Gemeinde mit der Auflistung der Mängel erhalten.