5. Zonenkonformität 11 a) Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, die Vorinstanz hätte Art. 47 Abs. 3 GBR zur Anwendung bringen sollen. Nach dieser Vorschrift sind in der Wohn-/Gewerbezone WG3 Gebäude ohne Gewerbeanteil als Mehrfamilienhäuser zu erstellen. Der Beschwerdeführer führt an, mit der Einführung dieser Vorschrift im Jahr 2007 sei ein bewusster planerischer Entscheid gefällt worden: In der Zone WG3 seien nur noch Gebäude mit Gewerbeanteil oder Mehrfamilienhäuser zulässig.