e) Nach dem angefochtenen Entscheid sollen sich Anbauten vom bestehenden Gebäude hinsichtlich der Materialisierung, der Farbe und der Dachform abheben. Der Neubau soll klar ablesbar und ersichtlich sein. In ihrer Stellungnahme vom 16. März 2015 ergänzt die Vorinstanz, dass diese Praxis den weit verbreiteten Grundsätzen der Architekturlehre entspreche. Ein Steildach würde den Anbau höher erscheinen lassen und in das bestehende Dach des Hauptgebäudes hineinragen, was aus gestalterischer Sicht zu einer wilden Dachlandschaft und einem Flickwerk führe; aus architektonischer Sicht stelle dies eine massiv schlechtere Lösung dar.