c) Nach Art. 10 Abs. 3 BewD ist dem Baugesuch u.a. ein Situationsplan beizulegen. Dieser muss im vermessenen Kantonsgebiet auf einer vom Nachführungsgeometer unterzeichneten Kopie des Grundbuchplans erstellt werden und die Angaben nach Art. 13 BewD enthalten, d.h. insbesondere Angaben über die Bau- und die Nachbarparzellen (Art. 13 Bst. a BewD) und über Lage und Grundfläche des Bauvorhabens (Art. 13 Bst. f BewD).