"Es entspricht der langjährigen Praxis der Bauverwaltung Steffisburg und der kantonalen Denkmalpflege, dass Anbauten wenn möglich mit einem Flachdach zu versehen sind. Es wurde der Bauherrschaft empfohlen, den Anbau mit einem Flachdach und einem Luftraum zwischen dem bestehendem Ziegeldach und [dem] Flachdach auszuführen."