"Es entspricht der langjährigen Praxis der Bauverwaltung Steffisburg und der kantonalen Denkmalpflege, dass sich Anbauten vom bestehenden Gebäude hinsichtlich der Materialisierung, der Farbe und der Dachform abheben sollen. Ein Anbau soll sich vom bestehenden Gebäude abheben. Der Neubau bzw. Anbau soll klar ablesbar und ersichtlich sein. Die Gemeinde hat in der Bauvoranfrage vom 4. November 2013 der Bauherrschaft empfohlen, den Anbau gemäss der Baueingabe einzugeben." Sowie: