Der Nachteil muss persönlich und unmittelbar sein. Diese Anforderungen grenzen die Beschwerden betroffener Drittpersonen von der unzulässigen Popularbeschwerde ab.4 c) Der Beschwerdegegner hat die Legitimation des Beschwerdeführers im vorinstanzlichen Verfahren bestritten. Die Vorinstanz hielt im angefochtenen Entscheid dazu fest, das Gebäude der Y.________ befinde sich an der A.________strasse 134; die Luftdistanz zur Parzelle Steffisburg Grundbuchblatt Nr. Z.________ (B.________strasse 77) betrage ca. 64 Meter. Die Einsprachelegitimation ergebe sich daraus, dass der Anbau von der Parzelle des Beschwerdeführers aus sichtbar sei.