32SOLTOP, COBRA und COBRALINO, Hochleistungs-Flachkollektoren für Wärme, abrufbar unter www.soltop.ch; Beschwerdebeilage 8 33 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21) RA Nr. 110/2015/177 12 RA Nr. 110/2015/177 13 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauabschlag der Gemeinde Lenk vom 24. November 2015 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.