wird dies mit einem Foto eines Engadinerhauses, auf dessen Dach etwa 10-20 cm Schnee liegen, die Kollektorfläche jedoch schneefrei ist.32 Auch im Berner Oberland bestehen bereits zahlreiche Solaranlagen auf Dächern, von denen nicht alle direkt gegen Süden ausgerichtet sind. Der Beschwerdeführer hätte nach dem Gesagten Möglichkeiten, auf Dachflächen oder auch am Balkon eine Solaranlage zu erstellen, die nicht in den Strassenabstand hineinragt. Die Voraussetzungen für eine erleichterte Ausnahme zur Unterschreitung des Strassenabstandes gemäss Art. 28 BauG sind nicht erfüllt.