Rein wirtschaftliche Interessen vermögen aber keine Ausnahme zu rechtfertigen. Die Solaranlage soll für die Heizungsunterstützung und Warmwasseraufbereitung von zwei Häusern dienen. Beim Gebäude Nr. 4 haben die Dachaufbauten nach Süden gerichtete Dachflächen. Beim Gebäude Nr. 6 käme die nach Südwesten ausgerichtete Dachfläche für eine Solaranlage in Frage. Zudem könnte die Anlage auch aufgeteilt und einige Kollektorelemente am Balkongeländer montiert werden.