Beim Bauvorhaben wurden die Empfehlungen für eine gute Einordnung von Solaranlagen, die in den kantonalen Richtlinien26 anhand vieler Beispiele dargestellt sind, ausser Acht gelassen. Das Bauvorhaben widerspricht daher auch den Gestaltungsempfehlungen der kantonalen Richtlinien über "Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien". Ob sich das Erscheinungsbild mit einem Hochbeet und einer Hecke verbessern würde, braucht nicht geprüft zu werden. Auf dem Plan des Bauvorhabens ist keine solche Umgebungsgestaltung vorgesehen und kann daher auch nicht beurteilt werden. 6. Unterschreitung Strassenabstand