Die Anlage integriert sich in keiner Weise und beeinträchtigt die Gesamterscheinung des Wohnhauses. Sie steht in einem rechten Winkel zur Strasse, befindet sich auf Augenhöhe der Passanten und wirkt vom öffentlichen Raum her als Blickfang. Ist eine Solaranlage derart gut sichtbar, müsste die Einpassung erst recht sorgfältig erfolgen. Dies ist nicht der Fall; eine gute Gesamtwirkung wird vorliegend nicht erreicht. Das Bauvorhaben widerspricht somit den kommunalen Ästhetikbestimmungen. Beim Bauvorhaben wurden die Empfehlungen für eine gute Einordnung von Solaranlagen, die in den kantonalen Richtlinien26 anhand vieler Beispiele dargestellt sind, ausser Acht gelassen.