sollen auf der Südseite des Chalets (Gebäude Nr. 4) vom Boden bis knapp zur Oberkante des Balkongeländers in einem Winkel von etwa 55° aufgeständert werden.25 Die recht grosse Kollektorenfläche wird nicht als Gestaltungselement in die Fassade integriert. Vielmehr stünde sie als eigenständige Baute bzw. Anlage vor der Hauptfassade dieses Chalets und wirkt dort als Fremdkörper. Im Verhältnis zum schmalen und nur eingeschossigen Vorbau des Chalets Nr. 4 erscheint die geplante Solaranlage mächtig und überproportioniert. Die Anlage integriert sich in keiner Weise und beeinträchtigt die Gesamterscheinung des Wohnhauses.