Umgebung zu orientieren hat.23 Richtschnur ist somit nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Zone, sondern das bestehende bauliche Umfeld. d) Bei den Gebäuden Nr. 4 und 6, denen die Solaranlage dienen soll, handelt es sich um ortstypische Holzchalets mit gesägten Holzverzierungen.24 Geplant ist eine Solaranlage mit neun Elementen und einer Kollektorenfläche von etwa 25 m2. Die Solarkollektoren 19 Öffentliche Auflage vom 15.01.2015 bis 16.02.2015 20 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 36 N. 3 Bst. a 21 Baureglement der Gemeinde Lenk, vom AGR genehmigt am 12.04.1999, nachgeführt bis März 2006