Dies gilt auch bei Bauvorhaben, die mehr technischer Natur sind. Der Umstand, dass nur ästhetisch genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern sowie kleine Nebenanlagen als baubewilligungsfrei erklärt wurden, macht deutlich, dass die ästhetische Einordnung bei den übrigen Anlagen gerade geprüft werden muss. Die Richtlinien "Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien" zeigen detailliert auf, wie eine Solaranlage bei einem Gebäude möglichst gut integriert werden kann.