a) Der Beschwerdeführer rügt, die Gemeinde habe das Baugesuch aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht veröffentlicht. Die Baukommission habe ihm anlässlich des Augenscheins vom 2. November 2015 positive Signale vermittelt und dem Gemeinderat beantragt, das Bauvorhaben zu bewilligen. Dieser habe wider Erwarten den Bauabschlag verfügt.