b) Die Gemeinde hat die Gründe, die zum Bauabschlag führten, in Ziffer 3.6 des angefochtenen Entscheids einzeln aufgezählt. Die Begründung ist zwar knapp ausgefallen, die für die Gemeinde entscheidrelevanten Punkte sind aber genannt. Einer dieser Gründe ist die mangelnde Einordnung in das Ortsbild. Die Gemeinde hat in diesem Zusammenhang bewilligungsfähige bzw. bewilligungsfreie Alternativen aufgezeigt, nämlich eine flache Montage der Solaranlage auf einem der Dächer oder am Balkon. Daraus ergibt sich mit genügender Klarheit, dass die Gemeinde die aufgeständerte Montage der Sonnenkollektoren am gewählten Standort beanstandet. Kommt hinzu, dass die Gemeinde