Obwohl die Gemeinde das Projekt der Voranfrage positiv beurteilte, reichte der Beschwerdeführer in der Folge kein Baugesuch ein. Im September 2015 stellte die Gemeinde fest, dass der Beschwerdeführer südseitig eine Metallkonstruktion für eine vom Boden her aufgeständerte Montage von Solarkollektoren erstellt hatte, die bis zur Oberkante des Balkongeländers reicht. Auf Aufforderung der 1 Eine Abparzellierung des Gebäudes Wallbachstr. 4 in die Grundstücke Lenk Gbbl. Nr. D.________ und E.________ ist beim Grundbuchamt hängig RA Nr. 110/2015/177 2