In der Regel genügt es, wenn das Sichtfeld in einem Höhenbereich zwischen 0,60 m und 3,00 m über der Fahrbahn hindernisfrei ist. Für die Beurteilung des Sichtfelds ist die ungünstigste Sichtlinie zu berücksichtigen.21 Als Beobachtungsdistanz wird innerorts ein Wert von 3,00 m empfohlen; sie sollte bei Neuanlagen 2,50 m nicht unterschreiten.22 Die erforderlichen Knotensichtweiten hängen von der Zufahrtsgeschwindigkeit der vortrittsberechtigten Motorfahrzeuge ab und werden durch Wertebereiche definiert; diese bewegen sich zwischen 10 bis 140 m.