zum Mehrfamilienhaus heranfahren, da es ihr in Notstandssituationen gestattet ist, auch private Grundstücke in Anspruch zu nehmen. Die Brandbekämpfung bis zur Bauparzelle ist somit gewährleistet. Der Umstand, dass die Abstellfläche auf der F.________strasse die Mindestbreite von 6 m im Sinne der Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen nicht einhält, vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern, zumal es sich bei den einschlägigen Bestimmungen der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) nicht um Rechtsnormen, sondern lediglich um Richtlinien handelt, die nicht unbesehen der konkreten Verhältnisse der Entscheidung zugrunde gelegt werden dürfen.15