Die Ausführungen der Feuerwehr G.________ überzeugen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Zugang für die Feuerwehr nicht bis unmittelbar zum Gebäude führt. Im vorliegenden Fall beträgt die Fusswegdistanz für die Feuerwehr zwischen der Abstellfläche auf der F.________strasse und dem geplanten Mehrfamilienhaus der Beschwerdegegnerin rund 55 m. Diese Strecke kann durch die Feuerwehr problemlos zu Fuss überwunden werden. Der Zugang für die Feuerwehr erfolgt für sämtliche Häuser in der näheren Umgebung direkt über die F.________strasse. In der bereits bestehenden Überbauung an der F.________strasse gibt es somit Gebäude, die nicht besser erschlossen sind als das geplante Mehrfamilienhaus.