a) Der Beschwerdeführer rügt, die strassenmässige Erschliessung des projektierten Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle sei ungenügend. Die Zufahrt, die sehr schmal sei, diene bisher lediglich der Erschliessung eines Einfamilienhauses, müsse nun aber sechs weitere Wohnungen erschliessen. Mit dem Bauvorhaben sei mit einer steigenden Zahl an Verkehrsbewegungen zu rechnen. Der bestehende Zufahrtsweg sei dieser Mehrbelastung nicht gewachsen und erfülle von seiner Breite her die Voraussetzungen einer genügenden strassenmässigen Erschliessung nicht.