3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und die Gemeinde Unterseen beantragen mit Stellungnahme vom 5. Januar 2016 bzw. 19. Januar 2016 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 3. Februar 2016 sowie in ihrer Eingabe vom 20. Mai 2016, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.