betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 26. November 2015 (bbew 162/2015; Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte bei der Gemeinde Unterseen das Baugesuch vom 26. Juni 2015 ein für den Abbruch des Wohngebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und einer Einstellhalle. Die Parzelle Unterseen RA Nr. 110/2015/175 2