Vorgartens ist begrünt und wird mit einer 30 cm hohen Mauer gegen die Strasse abgeschlossen. Damit wird den Gestaltungsvorschriften ausreichend Rechnung getragen, zumal auch die versiegelte Fläche mit einer Bepflanzung soweit möglich begrünt wird. Damit werden durch eine Ausnahme auch keine öffentlichen Interessen beeinträchtigt. Die Ausnahmebewilligung wurde daher zu Recht erteilt. d) Demnach sind sämtliche Rügen unbegründet. Die Beschwerden werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der angefochtene Gesamtentscheid wird bestätigt. 7. Kosten